Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat gemeinsam mit ExpertInnen der Hochschulbranche eine DGUV-Regel 102-603 veröffentlicht (Februar 2022). Mit dieser DGUV Regel für die Branche „Hochschule“ sind in erster Linie Sie als verantwortliche Vertreterin oder verantwortlicher Vertreter der Hochschulleitung im Sinne des Hochschulgesetzes Ihres Bundeslandes angesprochen. Sie bietet konkrete Hilfestellungen bei den Präventionsmaßnahmen in Hochschulen und umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit für Beschäftigten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.

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(26. August 2022)

AktuellesDGUV Regel für die Branche „Hochschule“